Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
YogaLoft-Heilbronn
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen YogaLoft-Heilbronn, Ferdinand-Braun-Str. 19, 74074 Heilbronn und werden mit der Teilnahme an allen angebotenen Kursen und Dienstleitungen akzeptiert.
2. Anmeldung-Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Anmeldung bzw. der Online-Bestellung auf der Studio-Homepage zustande und ist mit der Bestätigung der Online-Bestellung gültig.
3. Zahlungsbedingungen
Die Anrechnung der Yoga-Einheit erfolgt im Voraus und ist vor Kursbeginn zu entrichten. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
4. Stornierung
Einzelstunden können bis zu 12 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden. Danach wird die volle Gebühr berechnet.
5. Durchführung von Kursen
Das Yogastudio behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Kursleiters, höhere Gewalt) abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren erstattet oder auf Wunsch des Kunden gutgeschrieben.
6. Haftung
YogaLoft-Heilbronn schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für Verletzungen und gesundheitlichen Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder des Vorsatzes beruht. Eine Haftungsausschußerklärung wird hiermit vom Kunden akzeptiert und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung. Nimmt der Kunde die Leistungen von YogaLoft-Heilbronn in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Die Nutzung der Einrichtung sowie der Weg zum oder weg vom Studio erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Sach- und Wertgegenstände wird ebenfalls nicht übernommen.
7. Datenschutz
Das Yoga-Studio erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
8. Salvatorische Klausel
Sollten eine Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen einzelnen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.